Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1. Für alle Aufträge gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist in schriftlicher Form einzureichen und als solcher zu kennzeichnen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, werden ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen anerkannt.
2. Die Zustimmung der AGB erfolgt spätestens mit Annahme des Angebotes, der ersten Lieferung oder Leistung von Hafner Grafik&Design
– Annegret Hafner.
3. Abweichende Regelungen müssen schriftlich festgehalten werden.

2. Preise und Zahlung

1. Vor Aufnahme einer kostenpflichtigen Tätigkeit, wird dem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt,
dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 3 Monaten nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
2. Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner ist berechtigt, übertragene Aufträge selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Der Auftraggeber erteilt damit ausdrücklich die entsprechende Vollmacht.
3. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4. Die Preise von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche USt. hinzukommt und gelten ab Werk. Sie schließen Zölle, Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
5. Nachträgliche Änderungen eines Auftrages, auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6. Materialkosten, wie Farbkopien, Ausdrucke, Datenversand oder Datenspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden dem Auftraggeber berechnet.
7. Die Zahlung hat sofort, spätestens aber 10 Tage, nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
8. Bei Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Ebenso ist Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner berechtigt, bei größeren Aufträgen, Zwischenabrechnungen zu erstellen.
9. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse seitens des Auftraggebers gefährdet, so kann
Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Nach einem Zahlungsverzug von 14 Tagen erhält der Auftraggeber die erste Mahnung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 5 Euro, jede weitere Mahnung wird mit 10 Euro berechnet, die Kosten werden dem jeweils offenen Betrag hinzugefügt. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

3. Lieferung

Hat sich Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner zum Versand verpflichtet, haftet sie nur für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner entstandene Schäden. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die für den Transport zuständige Person übergeben worden ist. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner schriftlich bestätigt werden. Gerät Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Betriebsstörungen, sowie Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB, sowie ein vertragliches Pfandrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen zu.

4. Eigentumsvorbehalt

Die von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner gelieferte Ware, insbesondere übertragene Nutzungsrechte, sowie Layout- oder Reinzeichnungen jeglicher Art, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner. Für den kaufmännischen Verkehr gilt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner gegen den Auftraggeber, Eigentum von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Miteigentumsanteils Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner an Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner ab. Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner nimmt die Abtretung an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Bei Be- oder Verarbeitung von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner und in deren Eigentum stehender Waren ist Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner auf einen Miteigentumsanteil in Höhe der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. Übersteigt der Wert der für Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner verpflichtet.

5. Beanstandungen, Gewährleistungen, Haftung

Die von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner gelieferten Leistungen hat der Auftraggeber in jedem Falle, besonders vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel sofort nach Entdeckung zu beanstanden. Bleibt die Mängelanzeige aus, bestehen seitens des Auftraggebers keinerlei Ansprüche auf Nachbesserung. Mit der Druckfreigabe geht auch das Fehlerrisiko auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung
anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind. Das gleiche gilt auch für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Beanstandungen sind nur innerhalb von fünf Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nicht unverzüglich zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung, bis zur Höhe des Auftragswertes, verpflichtet. Es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Mängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Hauptlieferung dann für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner. Der Auftraggeber versichert mit der Übermittlung der Daten (Fotos, Grafiken, Texte usw.) an Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner, dass er zur Weitergabe und somit Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner zur Verwendung befugt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung, nicht zur Weitergabe und / oder Verwendung der Daten berechtigt sein, stellt dieser Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner von allen Ersatzansprüchen frei. Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner erklärt sich bereit, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Bearbeitung bekannt werden. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg setzt sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %. Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner behält sich das Recht vor, Einzelexemplare als Referenz zur Gewinnung von Neukunden zurückzubehalten, es sei denn die Lieferung umfasst die genaue Anzahl benötigter Ware. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen, leicht fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt nicht bei einer wesentlichen Vertragsverletzung, hier ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner behält sich das Recht vor, Referenzen als solche auf der Platform https://www.facebook.com/annegret.hafner, im Internet unter www.hafner-design.de, in Druckprodukten und oder weiteren, anderen Werbemaßnahmen zur Gewinnung von Neukunden zu veröffentlichen.

6. Internet/webbasierte Softwarelösungen

Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen behält sich Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner vor, Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet zu entfernen, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben werden. Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners. Des Weiteren übernimmt Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

Die von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner gelieferten Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierungen und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner tritt mit Ausgleich aller, den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den Auftragsumständen ergibt, an den Auftraggeber ab. Jede weitere Verwendung oder Bearbeitung durch Dritte bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner. Dies gilt jedoch nicht für offene Daten. Offene Daten sind CorelDraw, InDesign-, Illustrator- und / oder Photoshop-Dateien (.eps, .ai, .indd, .psd). Zur Übermittlung offener Daten ist Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner zu keinem Zeitpunkt verpflichtet. Für den Erwerb der offenen Daten, durch den Auftraggeber sind außerordentliche, schriftliche Vereinbarungen mit Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner zu treffen. Offene Daten werden in diesem Falle berechnet.

8. Präsentation

Jede, auch nur teilweise Verwendung der von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Skizzen, Layouts, Präsentationen usw.), bedarf einer vorherigen Zustimmung durch Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung unserer Arbeit zugrundeliegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers nicht auftauchen. Ein Verstoß gegen vorhergehenden Punkt der AGB zieht auch einen Verstoß gegen das in Deutschland geltende Urheberrecht mit sich.

9. Impressum

Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner kann ohne schriftliche oder mündliche Einwilligung seitens des Auftraggebers auf ihre Firma hinweisen, solange kein Widerspruch seitens des Auftraggebers erfolgt.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von Hafner Grafik&Design – Annegret Hafner. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.